Investor Relations
Gemäß § 26 WpHG hat der Emittent Informationen nach § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a und § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG unverzüglich zu veröffentlichen.
Im Geschäftsjahr 2009 gibt es keine meldepflichtigen Stimmrechtsmitteilungen im Sinne des § 26 WpHG.

