Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2010 der YOUNIQ AG
Nach § 10 WpPG sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens
einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält
oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter
kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat
("Jährliches Dokument").
Die nachfolgende Übersicht enthält alle im Geschäftsjahr 2010 veröffentlichten Informationen
ergänzt um den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2010. Die Informationen, die in diesem
Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Sollte eine Information nicht an der angegebenen Stelle abrufbar sein, so sendet die Gesellschaft Ihnen
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Geschäftsbericht 2010
Zwischenberichte und Zwischenmitteilungen im Geschäftsjahr 2010
Geschäftsbericht 2009
Einladung zur Hauptversammlung 2010
Ad-hoc-Meldungen 2010
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Stand der letzten Änderung: 06.05.2011